Im Juni wird an unserer Universität gewählt – wir haben für euch alle Informationen
Einen Monat nach der Europawahl werden wieder die Wahlurnen aufgestellt: am 26. Juni ist Hochschulwahl. Über 12.000 Studierende sind wahlberechtigt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen:
Was wird gewählt?
Im Grunde gibt es vier verschiedene Wahlen. Zum ersten bestimmen die Studierenden Vertreter für Hochschulrat, Fakultätsräte und Senat. In dem sitzen drei Studierende, im Hochschulrat und den Räten der sechs Fakultäten jeweils zwei (Kulmbach zählt nicht, weil es dort noch keine Studierenden gibt). Diese Delegierten erhalten außerdem einen Sitz im Studierendenparlament, kurz StuPa. Daneben werden noch zwölf sonstige Abgeordnete gewählt, so dass das StuPa insgesamt 29 Mitglieder hat. Amtsantritt ist für die Neuen am 1. Oktober, gewählt sind sie für ein Jahr.
Wer darf wählen?
Im Prinzip jeder Studierende. Es gibt nur eine Ausnahme: Studierende, die wissenschaftliche Mitarbeiter sind, zählen zum Personal. Das wählt ebenfalls am 26. Juni seine Vertreter für die wichtigsten Gremien.
Was machen die studentischen Vertreter?
Einiges. Zumindest laut Dominik Möst, dem aktuellen Vorsitzenden des StuPa: „Wir sind in fast jedem universitären Gremium vertreten“, sagt er. So brächten die Studierenden im Senat ihren Blickwinkel ein, wenn dort über die Fakultät in Kulmbach oder Prüfungsordnungen diskutiert wird. Und im Hochschulrat beraten sie mit über die langfristige Entwicklung der Universität. Daneben sind die Studierenden noch in zahlreichen weiteren Arbeitskreisen und Kommissionen dabei.
Oft ergreift das StuPa auch selbst die Initiative. Seit letztem Oktober hat es unter anderem den Bau einer Packstation am Campus und die Abschaffung der Versuchs-Obergrenze bei Klausuren beschlossen. Umgesetzt ist allerdings noch nichts davon. „Eine Universität ist auch nur eine Behörde“, sagt Möst. Und bei Themen wie den Klausuren muss am Ende der Senat entscheiden.
Wie funktioniert die Wahl?
Für jede der vier Vertretungen gibt es eigene Listen. Für die Fakultätsräte stellen die Fachschaften Vorschläge zusammen. Für Senat, Hochschulrat und die anderen Abgeordneten sind die politischen Hochschulgruppen zuständig.
Grundsätzlich gilt: die Anzahl der Vertreter bestimmt die Anzahl der Stimmen. Bei den sonstigen Abgeordneten hat jeder deshalb zwölf Stück, die er an die Kandidaten verteilen kann. Maximal drei können einer einzelnen Person gegeben werden. Für den Senat gibt es drei Stimmen, für Hochschulrat und den eigenen Fakultätsrat zwei. Hier dürfen auch alle Kreuze bei einer Person landen. Alle ausgesuchten Kandidaten müssen dabei von einer Hochschulgruppe sein.
Obwohl Personen gewählt werden, ist die Zahl der Stimmen für die Listen bei der Sitz-Aufteilung entscheidend. Die zugeteilten Plätze bekommen allerdings die Kandidaten auf dem Wahlvorschlag, die am häufigsten gewählt wurden.
Wo und wie gebe ich meine Stimme ab?
In jeder Fakultät wird es mindestens ein Wahllokal geben. Dort können die Fakultäts-Mitglieder am 26. Juni ab neun Uhr morgens abstimmen. Nötig ist dafür der Studierenden- oder der Personalausweis. Wo das eigene Wahllokal ist, lässt sich in CampusOnline nachsehen. Unter dem Punkt „Ausdrucke für Studierende“ gibt es dort die persönliche Wahlbenachrichtigung, in der der Abstimmungsraum steht. Daneben sind die Orte der Wahllokale auch auf dem Wahlfyler des StuPa abgedruckt.
Auch die Briefwahl ist möglich. Wer am 26. Juni nicht in Bayreuth ist, kann im Wahlamt vorbeigehen. Dort können die nötigen Unterlagen für die Briefwahl bis zum 19. Juni abgeholt werden.
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